Die Wirtschaftskammer Österreich warnt Mitgliedsbetriebe vor einem Unterlassungsschreiben samt Auskunftsbegehren eines niederösterreichischen Rechtsanwalts.

Österreichweit erhalten momentan Unternehmen ein mit 06.07.2022 datiertes Schreiben, dass die von ihnen verwendete Website wegen einer datenschutzwidrigen Einstellung von Google Fonts gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Es wird ein Betrag von 190 € gefordert sowie ein Auskunftsbegehren gestellt. Absender ist ein Rechtsanwalt aus Niederösterreich.


Falls Unternehmen ein solches Schreiben bekommen, sollten sie sich umgehend an einen spezialisierten IT-Experten wenden, damit die Website auf den neuesten Stand gebracht wird. Für weitere Fragen ist die Rechtsabteilung der WKS (Tel. 0662/8888, Dw. 349, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zuständig.



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